Zahnprophylaxemaßnahmen
Unter den Versicherungsschutz fallen Aufwendungen für zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen, z. B.
- Erstellung des Mundhygienestatus
- eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
- Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes
- Kontrolle des Übungserfolges einschl. weiterer Unterweisungen
- Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen (so genannte professionelle Zahnreinigung)
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
- Fissurenversiegelung
Erstattung zahnmedizinischen Prophylaxemaßnahmen: 100% max. 60 € pro Kalenderjahr