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Aufbissschienen

Eine Aufbissschiene (auch Knirscherschiene) dient der Behandlung von Erkrankungen des Kausystems. Ziel ist es, Über- und Fehlbelastungen der Zähne und Kiefergelenke zu beseitigen.

Die Aufbissschiene wird angewendet bei Substanzverlust durch mechanischen Abrieb an den Zähnen. Sie soll die Zähne vor weiterem Substanzverlust schützen.

Die Aufbissschiene wirkt wie ein Schutzüberzug für die Zähne. Das Knirschen oder Pressen wird zwar dadurch nicht verhindert, aber weil die Schiene weicher ist als die Zähne, wird beim Knirschen die Schiene abgerieben und nicht die Zähne.

Erstattung für Aufbissschienen: 100 %

 

Hinweis:

Erfolgt eine Leistung der GKV bzw. ist die Aufbissschiene Teil einer kieferorthopädischen Behandlung, so entfällt eine Erstattung aus diesem Tarif.

 

 

 

 

 

 

 



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