Top Zahnprophylaxe

Wurzel- und Parodontosebehandlungen

 

Unter den Versicherungsschutz fallen die Aufwendungen für nicht unter die Leistungspflicht der GKV fallende

a)     Wurzelbehandlungen

b)     Parodontosebehandlungen

c)      Ausbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung)

 

Wurzelkanalbehandlungen

Die Wurzelkanalbehandlung befasst sich mit der Entzündung, Infektion oder Erkrankungen im Zahninneren. Der Wurzelkanal ist ein Hohlraum im Innern der Wurzel.

Tiefe Karies, wiederholte Behandlungen am Zahn, Zahn-/Wurzelriss oder Unfallverletzungen können die Ursache sein. Folge sind Schädigungen des Zahnnervs und schmerzhafte Vereiterungen.

 

Wurzelspitzenresektion

Die Wurzelspitzenresektion ist eine Entfernung (Resektion) einer Wurzelspitze des Zahnes. Es handelt sich um eine Behandlung von Entzündungen, Infektionen oder anderen Schädigungen im Wurzelbereich bei der der entzündete Bereich um die Wurzel entfernt wird.

Parodontose

Parodontose ist eine entzündliche Erkrankung von Zahnfleisch, die sich auch auf dem Zahn verbreiten kann. Die Ursache für diese Erkrankung sind Mikroorganismen, die in der Mundhöhle leben.

Hinweis:

Leistungen für Wurzelkanalbehandlungen und Wurzelspitzenresektion sind von der GKV erheblich gekürzt worden und werden nur noch unter bestimmten Kriterien übernommen.

Wurzelbehandlungen im hinteren Backenbereich - im so genannten nichtsichtbaren Bereich -  werden nur dann noch erstattet, wenn

o       damit eine geschlossenen Zahnreihe erhalten werden kann

o       eine einseitige Freiendsituation vermieden wird

o       der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich ist.

Die GKV schreibt die Extraktion (Ziehen) des Zahnes vor, wenn keines dieser Kriterien erfüllt ist. Zahnärzte empfehlen in der Regel Wurzelbehandlungen zum Erhalt des Zahnes. Diese Kosten muss der Patient dann aber selbst tragen.*

 

* Quelle:

Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung (Behandlungsrichtlinien) vom 04. Juni 2003 und vom 24. September 2003 in der  2003 ab 1. Januar 2004 gültigen Fassung

 


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