Top Zahnprophylaxe

Inlays und Kunststofffüllungen

 

Unter den Versicherungsschutz fallen

 

a) Inlays (nicht jedoch für Onlays und Overlays 1)

b) Kunststofffüllungen.

 

Ein Inlay (englisch für „Einlagefüllung") ist eine in einem zahntechnischen Labor hergestellte Zahnfüllung, die in der Zahnmedizin eingesetzt wird, in der Regel um Kariesfolgen zu behandeln.

 

Ein Inlay kann aus verschiedenen Materialien, wie Gold, Keramik, galvanische Keramik (Kombination aus Gold und Keramik), neuerdings Titan und gelegentlich auch Kunststoff hergestellt werden. Das Inlay wird in der Regel im Seitenzahnbereich präpariert und ersetzt Teile der Kaufläche.

 

Unter einer Kunststofffüllung versteht man eine Rekonstruktion defekter Zahnsubstanz mittels eines Kompositmaterials und eines dauerhaften Zahn-Füllungsverbundes.

 

 

Erstattung für Füllungen: 100 % inkl. der Vorleistung der GKV

 

 

 

Hinweis:

Die Gesetzliche Kasse erstattet für Kunststofffüllungen lediglich einen geringen Kostenanteil in Höhe der Kosten für eine Amalgan-Füllung. Das heißt, der Patient  muss hier mit einer hohen Zuzahlung rechnen.

 

1) Onlays und Overlays sind nicht Füllungen, sondern als Teilkronen anzusehen; sie gelten deshalb als Zahnersatz.


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